STAATLICHE SCHULE FÜR KRANKE MÜNCHEN

Hausunterricht

bei Schülern mit längerfristiger Erkrankung

Voraussetzungen

Laut Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29.8.1989 (GVBI. S.455) können Schüler Hausunterricht erhalten, wenn:

Zuständigkeit

Für die Erteilung des Hausunterrichts sind  die Schulen , die die Berechtigten ohne Krankheit besuchen würden (Stammschulen) und die Staatliche Schule für Kranke zuständig.

Umfang

Der meist als Einzelunterricht erteilte Hausunterricht umfast

in den Jahrgangsstufen 

bei regelmäßigen Unterrichtsversäumnissen an bestimmten Wochentagen über längere Zeit: 

Aufgaben

Der Hausunterricht soll

Der Hausunterricht ist kostenlos.

Nähere Informationen: 
Sekretariat der Staatlichen Schule für Kranke
Telefon 089-30683978 (8.30-12.30)
Fax 089-30683977
e-mail sekretariat@sfk.musin.de