STAATLICHE SCHULE FÜR KRANKE MÜNCHEN

Kooperation

Nachteilsausgleich

beinhaltet Hilfen und individuelle Regelungen für Kinder und Jugendliche, die – eingeschränkt durch ihre Erkrankung – für längere Zeit den Anforderungen des Unterrichts ihrer Heimatklasse nicht in vollem Umfang nachkommen können. Schwierigkeiten im mündlichen, schriftlichen, praktischen und sozialen Bereich können auftreten. Der Nachteilsausgleich soll Benachteiligungen kranker Schüler/innen verhindern und Integration/Inklusion erleichtern.

Veränderungen während des Krankheits- und Gesundungsprozesses beeinflussen Umfang, Inhalt und Bedingungen des Leistungsvergleichs mit den anderen Kindern der Klasse. Die Vereinbarungen werden mit den Eltern und den betroffenen Schülern und Schülerinnen abgesprochen. Sie müssen von der Schulleitung und der Klassenkonferenz bestätigt werden.

Der Nachteilsausgleich soll der Individualität des Schülers/der Schülerin Rechnung tragen, dem Gesundheitszustand und den speziellen Bedürfnissen bei Krankheit entsprechen und somit Chancen für ein erfolgreiches Lernen gewähren. Diese Hilfen sollen dem sich verändernden Gesundheitszustand angepasst werden, um so die Integration/Inklusion des Schülers/der Schülerin zu erreichen.

Personenkreis: Kranke Schüler und Schülerinnen
Gesetze Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG
Krankenhausschulordnung KraSO
Schulordnungen der Heimatschulen
Unterstützende Maßnahmen zur Mitarbeit im Unterricht:
Ausgleich bei Schwächen, Stärken erkennen, einsetzen und ausbauen als pädag.-psycho-soziale Hilfen: Entwicklung von sozialer Kompetenz
Möglichkeiten im Unterricht und in Prüfungen Anpassung von (Beispiele)
  • Arbeitsplatz (individuelles Bedürfnis)
  • Arbeitszeit (Verlängerung, Unterbrechung, Pausen, Zeit für medizinische Maßnahmen)
  • Umfang der Hausaufgaben
Spezielle Hilfen z.B. Zulassung und Bereitstellen von Computern, Recordern, Arbeitsblättern, Schreibmaterial, Schriftvergrößerung
Doppelter Büchersatz für zu Hause
Betreuungspersonal bei Unterrichtsgängen (Zivi)
Veränderung hins. der Anzahl der Fächer Befreiung von Fächern
Unterstützung zur Schullaufbahn z.B. Gewichtung von schriftlicher/ mündlicher Leistung für die Benotung
Beratung zum Schulwechsel

Weiter: Literaturhinweise