Schülerinnen und Schülern, denen ein Schulbesuch längerfristig nicht möglich ist, kann Hausunterricht erteilt werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür bietet die Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29.8.1989 (GVBl.S.455). Demnach können Schülerinnen und Schüler Hausunterricht erhalten, wenn
Der Antrag muss von den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern gestellt werden. Der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin muss bestätigen, dass der Gesundheitszustand der Schülerin/des Schülers Hausunterricht zulässt. Eine Gesundheitsgefährdung der entsprechenden Lehrkräfte muss ausgeschlossen sein.
Hausunterrichts erteilen Lehrkräfte der Heimatschulen und/oder die Schule für Kranke. In besonderen Fällen können externe Lehrkräfte von der Regierung von Oberbayern eingesetzt werden.
Der meist als Einzelunterricht erteilte Hausunterricht umfasst in den Jahrgangsstufen
Der Hausunterricht hat vielfältige Zielsetzungen. Er soll
Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler erfüllt der Hausunterricht somit eine wichtige Brückenfunktion zwischen Familie, Krankenhaus, Heimatschule und Schule für Kranke.
Individualisierung d.h. eine flexible, auf die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler und ihre Krankheit sowie auf die Bedingungen des häuslichen Umfeldes eingehende Unterrichtsgestaltung kennzeichnet den Hausunterricht. Er berücksichtigt die Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler und richtet sich nach den Lehrplänen der jeweiligen Stammschule. Vorrangig werden Fächer unterrichtet, in denen der Lernstoff auf den vorherigen Lerninhalten aufbaut.
Im Einvernehmen mit der Schülerin oder dem Schüler kann die Lehrkraft schriftliche und mündliche Leistungen benoten. In Fragen des Zeugnisses (Wortgutachten), Vorrückens, Übertritts und Schulwechsels werden die Lehrkräfte des Hausunterrichts in den Entscheidungsprozess miteinbezogen.
Die unterschiedlichen Krankheitsbilder verlangen von der Lehrkraft ein sich vertraut machen mit dem erforderlichen medizinischen Wissen und den individuellen Auswirkungen auf schulisches Lernen und psychische Verfassung. Gelegentlich wird die Lehrkraft mit existentiellen Fragen konfrontiert, von denen die Schülerinnen und Schüler in ihren aktuellen Lebenssituationen betroffen sind. Diese Begegnung und Begleitung in schwierigen Lebensphasen eröffnet die Chance, die Ganzheitlichkeit von Erziehung und Unterricht umzusetzen. Unterricht bei Krankheit erfordert von Seiten der Lehrkraft Einfühlungsvermögen und Rücksichtnahme auf Schmerzen, Schwäche und Nebenwirkungen von Medikamenten. Überforderung und Leistungsdruck müssen vermieden, Motivation, mit Krankheit zu lernen, jedoch angemessen gefördert werden.
Im engen Kontakt mit der Heimatschule unterstützt die Lehrkraft im Hausunterricht die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Integration in die Herkunftsklasse. Ist die Rückkehr ins schulische Leben nicht mehr möglich, kann die Lehrkraft weiterhin die Verbindung zur Klasse halten.
Der Dialog mit Kind und Eltern stellt für die Lehrkraft oft eine Herausforderung dar. Dabei ist eine Balance zwischen Öffnung und Abgrenzung wesentlich.
Eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Klinikschule, Heimatschule, Lehrkräften im Hausunterricht sowie mit Ärztinnen und Ärzten ist für das Gelingen des Integrationsprozesses unverzichtbar.
Die Kosten des Hausunterrichts werden in der Regel von der Regierung von Oberbayern übernommen.
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